Was sind Steuerversicherungen?
Kostensicherheit und Liquiditätssicherung
Steuerversicherungen werden zur Absicherung gegen ungeplante Steuerzahlungen eingesetzt, die die durch Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Entstehung, die Höhe oder den Zeitpunkt der Entstehung einer Steuer entstehen können. Bei den versicherten Steuerrisiken handelt es sich grundsätzlich um identifizierte bzw. bekannte Risiken, aber es lassen sich auch unbekannte Steuerrisiken versichern.
Steuerrisiken haben zwei besondere Tücken: Die Steuerzahlungen können sehr hoch sein, die Verfahren zur Durchsetzung sehr langwierig und kostspielig. Um dennoch auch in Zeiten steigender Zinsen und sinkender Erträge, den Fortbestand des Geschäftes zu sichern und sein Recht gegenüber der Finanzverwaltung durchsetzen zu können, kann das Liquiditätsrisiko durch eine Steuerversicherung abgedeckt werden: Denn die die meisten Versicherungen gehen im Falle der Festsetzung einer Steuer in Vorleistung gehen und zahlen zunächst die strittige Steuer an das Finanzamt – damit Sie im außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren zu Ihrem Recht kommen können und gleichzeitig finanzielle Sicherheit in Höhe der versicherten Kosten haben.
Grundsätzlich können alle Arten von Steuerrisiken unter einer Steuerversicherung versichert werden: Seien es künftige, gegenwärtige oder historische Risiken oder Risiken aus Transaktionen oder ohne Transaktionshintergrund.
Nicht versicherbar sind hingegen Steuerrisiken aus missbräuchlichen Steuergestaltungen, Gesetzesänderungen (mit Ausnahmen) oder aus Sachverhaltsrisiken (z.B. fehlende Dokumentationen).
Üblicherweise werden Steuerversicherungen überwiegend von Unternehmen oder Investmentfonds eingesetzt, mit denen sich Käufer, Verkäufer oder Zielgesellschaften gegen Steuerrisiken absichern können. Für Privatpersonen werden Steuerversicherung unter bestimmten Voraussetzungen angeboten, üblicherweise in Verbindung mit deren Geschäftstätigkeit, wie z.B. im Rahmen der Vermögensnachfolge oder Betriebsaufgabe.
Die Steuerversicherung kann je nach Sicherheitsbedürfnis und Liquiditätsanforderungen eine auf die individuellen Anforderungen abgestimmte Versicherungssumme vereinbart werden: Diese kann das reine Steuerrisiko umfassen, aber auch einen Puffer für mögliche Zinsen oder Zuschläge auf die Steuer, Prozess- und Beratungskosten bis hin zum sog. Gross up, d.h. der Steuerzahlung, die auf die Auszahlung der Versicherungssumme von einem steuerpflichtigen Versicherungsnehmer zu zahlen ist.
Steuerrisiken haben zwei besondere Tücken: Die Steuerzahlungen können sehr hoch sein, die Verfahren zur Durchsetzung sehr langwierig und kostspielig.
Wie läuft die Versicherung von
Steuerrisiken ab?
Speed is key – Kostenfreie Angebote und hohe Kostentransparenz
Für die Einholung von unverbindlichen Angeboten für die Versicherung Ihres Steuerrisikos kontaktieren Sie uns einfach – persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über unsere Website.
Nach einer Ersteinschätzung zur Versicherbarkeit holen wir für Sie unverbindliche Angebote vom Versicherungsmarkt ein. Dies ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden und die Angebote liegen in der Regel innerhalb weniger Tage vor.
Entscheiden Sie sich für eines der Angebote, d.h. wählen Sie das für Sie beste Angebot eines Versicherers aus, beginnt der sog. „Unterwriting Prozess“, in dem der Versicherer zum einen eine Prüfung des Steuerrisikos durchführt und parallel die Versicherungspolice erstellt. Für die Prüfung durch den Versicherer fallen erstmals Kosten an („Underwriting Fee“), die bereits im Angebot mitgeteilt wurden. Abhängig von der Komplexität des Steuerrisikos und dem Klärungsbedarf werden ggf. mehrere Fassungen einer Police verhandelt. Die Steuerversicherung tritt mit Unterzeichnung durch Versicherungsnehmer und Versicherer in Kraft und die Zahlung der Versicherungsprämie wird fällig.
Der Zeitraum von der Erstanfrage bis zum Inkrafttreten der Police beträgt typischerweise zwischen sieben und vierzehn Tagen.
Idealerweise sollte schon für die Erstanfrage eine Beschreibung und Einschätzung des Steuerrisikos durch Ihren steuerlichen Berater vorliegen. Dies kann ggf. ergänzt werden um weitere Unterlagen zum Sachverhalt (z.B. Vertragsentwürfe). Spätestens vor Abschluss der Policenverhandlung sollte dann eine finale schriftliche Stellungnahme Ihres steuerlichen Beraters vorgelegt werden. Während des Underwriting können vom Versicherer auch weitere Unterlagen oder Informationen angefordert bzw. Rückfragen zum Sachverhalt und Steuerrisiko gestellt werden.
Selbstverständlich tauschen wir uns sehr gerne mit Ihnen über Ihr Steuerrisiko aus, auch wenn Sie noch keine steuerlichen Stellungnahmen oder Kostenfreigaben hierfür vorliegen haben. Je nach Art des Steuerrisikos können wir Ihnen ggf. schon eine erste Indikation zur Versicherbarkeit geben bzw. die für Ihre Situation geeignetste Vorgehensweise abstimmen.
Grundsätzlich richtet sich die Dauer des Verfahrens nach Ihren Vorgaben und wird maßgeblich durch Sie gesteuert. Darauf sind sowohl die Versicherungen als auch wir als Makler eingerichtet. Die Dauer wird durch die Qualität der vorhandenen Unterlagen und die Kooperation aller Beteiligten beeinflusst. Die übliche Dauer von der Einholung der Angebote bis zum Inkrafttreten einer Steuerpolice beträgt zwischen fünf und zehn Tagen. Im Einzelfall kann es aber auch schneller oder langsamer gehen.
Steuerversicherungen werden sowohl von einzelnen spezialisierten Versicherungsunternehmen direkt angeboten als auch – zum überwiegenden Teil – über sogenannte „Managing General Agents“ („MGA“). MGAs sind Unternehmen, die sich auf die Prüfung von Steuerrisiken spezialisiert haben und für Rechnung ihrer Risikokapitalgeber Steuerpolicen zeichnen. Bei den Risikokapitalgebern handelt es sich um renommierte Versicherungsunternehmen und -konsortien, die selbst keine Kapazität für die Platzierung von Steuerpolicen unterhalten, sondern sich lediglich kapitalmäßig an einer von einem MGA platzierten Steuerversicherung beteiligen. Diese Beteiligung wird in der Angebotsunterlage offengelegt.
Die Kosten für eine Steuerversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie insbesondere der Art und Höhe des Steuerrisikos und dessen Komplexität, der Risikoeinwertung durch den Berater und die Qualität dessen Beratung, dem Zeitpunkt des Abschlusses und der Risikoneigung der Versicherer: im Schnitt liegen die Prämien in einer Bandbreite von ca. 2% bis ca. 5%; bei hohem Wettbewerb auf dem Versicherungsmarkt können diese auch bei unter 2% liegen. Wir unterstützen Sie dabei, das beste Angebot für Ihr Steuerrisiko zu erhalten, indem wir Ihr Risiko so präsentieren, dass möglichst viele der Versicherer kompetitive Angebote abgeben können. Bei höheren Risiken kann es sich anbieten, ggf. durch höhere Selbstbehalte geringere Prämien zu zahlen.
Anders als die meisten Schäden aus Rechtsverhältnissen, tritt ein Schaden aus einem versicherten Steuerrisiko erst ein, wenn die Steuer durch Bescheid bestandskräftig festgesetzt worden ist. Dieser Festsetzung können mehrjährige Verfahren mit der Finanzbehörde oder den Steuergerichten vorangehen. Insofern wird in den Steuerpolicen unterschieden zwischen dem endgültigen Steuerschaden („Tax Loss“), d.h. die Zahlung der Steuer, und dem Ereignis, das zu einem Aufgriff des Steuerrisikos führen kann („Claim“), wie z.B. der Anordnung einer Betriebsprüfung. Wenn ein „Claim“ entsteht, muss dies vom Versicherungsnehmer innerhalb der in der Police vorgesehenen Frist, spätestens aber vor Ablauf der meist siebenjährigen Laufzeit der Police gemeldet werden. Die fristgemäße Meldung eines potenziellen Schadens während der Laufzeit der Police ist ausreichend, auch wenn sich der endgültige Steuerschaden dann ggf. erst erhebliche Zeit nach Ablauf der Police im außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren gegen den Steuerbescheid ergibt. Da der Versicherer üblicherweise die festgesetzte Steuer zunächst zahlt, hat er für das Verfahren gegen den Steuerbescheid seine Mitsprache- und Mitwirkungsrechte bzw. die Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers vertraglich in der Police festgelegt.
Steuerversicherung auf einen Blick
Versicherungsumfang
Steuerrisiko sowie optional: Zinsen und eventuelle Strafen, Prozess- und Beratungskosten sowie sog. „Gross-up“ (Steuer auf die Auszahlung der Versicherungssumme)
Laufzeit
In der Regel sieben Jahre, im Einzelfall auch zehn Jahre
Selbstbehalt
Abhängig von der Risiko- und Prämienhöhe kann eine Selbstbeteiligung empfehlenswert oder notwendig sein (oft nur als Eigenbeteiligung an den Beratungs- und Prozesskosten)
Prämie
In der Regel zwischen 2% – 5% der Versicherungssumme bei niedrigen Risiken
Mitteilungpflichten
Der Versicherungsnehmer muss die in der Police vereinbarten Mitteilungspflichten einhalten, d.h. alle Ereignisse mitteilen, durch die ein Schadensfall eintreten kann.
Mitwirkungsrechte
Der Versicherer behält sich grundsätzlich bestimmte Informations-, Kontroll- und Zustimmungsrechte vor, wenn das versicherte Steuerrisiko aufgegriffen wird.
Ausschlüsse
Gesetzesänderungen, vorsätzlich falsche Angaben und Abgabe falscher Erklärungen seitens des Versicherungsnehmers, Missbrauch von Gestaltungsrechten