Steuerrisiken bei Desinvestments / Liquidation
Fast Exit – schneller und risikoverminderter Ausstieg aus Investments und Liquidation
„Fast Exit“ oder „Clean Exit“ als Ziel von Desinvestments oder Liquidationen: In der Realität stehen dem schnellen Cash-out gesetzliche Fristen und langwierige Steuerverfahren entgegen, die zu Einbehalten oder gar Nachschusspflichten führen können. Hier ist gute Navigation gefragt, um den Interessen der Anleger als auch den gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. In sog. „Wrap Up“ Policen können Steuerrisiken und bestimmte Rechtsrisiken effizient auf Spezialversicherungen ausgelagert werden.
Beispiel: Absicherung von Steuerrisiken nach Auflösung von Investments / Investmentfonds
Die Beendigung von Investment- oder Investmentfondsstrukturen, in denen diverse Gesellschaften gehalten werden, kann sich nach dem Beschluss über die Auflösung noch Jahre hinziehen, bis die letzte Betriebsprüfung endgültig abgewickelt worden ist. Sofern noch ungeplante Steuernachzahlungen resultieren können, müssen entsprechende Einbehalte vom Veräußerungs- bzw. Liquidationserlös gemacht werden oder – sofern zulässig – Kapitalnachschüsse von den ehemaligen Beteiligten bzw. Anlegern angefordert werden. Auch laufen bis zur endgültigen Liquidation sämtliche Kosten für die Aufrechterhaltung der Struktur weiter, wie z.B. für die Buchhaltung, Steuerberatung und ggf. Abschlussprüfung. Neben bekannten und unbekannten Steuerrisiken und deren Folgekosten lassen sich nach Bedarf ggf. auch bestimmte Rechtsrisiken in Steuerversicherungen bzw. Spezialversicherungen mitversichern, wie z.B. aus noch laufenden Gewährleistungen oder Mietverhältnissen.
Typische Praxisfälle:
Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Steuern bei der Auflösung von Sachwertfonds, v.a. aus dem Immobilienbereich, z.B. Grunderwerbsteuer, Gewerbesteuer.