Steuerrisiken in Transaktionen

Steuerrisiken in Transaktionen

Steuern als Dealbreaker eliminieren

Im Nebel auf Sicht fahren kann schnell am nächsten Baum enden. Daher ist gute Planung und Prüfung essenziell, ebenso wie das entsprechende Sicherheitsequipment.

Bei M&A-Transaktionen jeder Art und jeder Branche greifen die Vertragsparteien zunehmend auf Versicherungslösungen zur Beseitigung von „Dealbreakern“ zurück. Doch bereits im Vorgriff auf Transaktionen lassen sich Steuerrisiken in Steuerversicherungen auslagern, um so Preisminderungen vorzubeugen und zügige Verhandlungen zu ermöglichen.

Beispiel: Absicherung transaktionsbezogener Steuerrisiken

Bei Transaktionen mit Dritten können sowohl durch die Übertragung von Vermögenswerten bzw. Gesellschaftsanteilen als auch den Änderungen der Struktur vor oder nach dem Erwerb mannigfaltige Steuerrisiken auftreten. Diese können teils in sog. „Warranties and Indemnities („W&I“)-Versicherungen mitversichert werden, teils in Steuerversicherungen. Der wesentliche Unterschied ist, dass die W&I-Versicherung grundsätzlich nur unbekannte Steuerrisiken erfasst werden, d.h. solche, die in der Tax Due Diligence Prüfung gerade nicht enthalten sind. In Einzelfällen können auch bekannte Steuerrisiken unter der W&I-Versicherung versichert werden (sog. „affirmative cover“). Dabei ist zu beachten, dass die Konditionen zu Versicherungsumfang und -leistungen sich signifikant von denen der Steuerversicherung unterscheiden. Insofern kann es gerade bei betragsmäßig hohen bekannten Steuerrisiken die Steuerversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur W&I-Versicherung sein.

Typische Praxisfälle: Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Steuern bei

  • Auflösung von steuerlichen Organschaften durch Beendigung von Gewinnabführungsverträgen bzw. Verkauf von Organträger oder Organgesellschaft mit entsprechenden Haftungspositionen
  • Der Übertragung von unmittelbar gehaltenen Immobilien, wie z.B. Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels,
  • Sekundärhaftung für Steuerschulden des Vorbesitzers,
  • Grunderwerbsteuer durch sog. „einheitliches Vertragswerk“ bei Projektentwicklungen
  • Übertragung von mittelbar gehaltenen Immobilien, z.B. Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Anteilen an grundbesitzhaltenden Gesellschaften,
  • Begründung der Gewerbesteuerpflicht einer ausländischen Gesellschaft mit deutschem Grundbesitz
  • Besteuerung von Betriebsaufgabegewinnen bei gestaffelter Veräußerung

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